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Erste-Hilfe für
Betriebe / Unternehmen

ZUFRIEDENE KUNDEN

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und viele mehr.

gemeinsam lernen, 
gemeinsam helfen.

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WIR SIND BUNDESWEIT VON DEN BERUFSGENOSSENSCHAFTEN ERMÄCHTIGT

Ermächtigung als Stelle zur Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Kennziffer: 8.1595

"WIR SCHULEN DEUTSCHLANDWEIT"

Angenehme Inhouse Erste-Hilfe-Schulungen in Ihren eigenen Räumlichkeiten oder auch an unseren Standorten.

Senden Sie uns eine Email mit Ihrer Anfrage und wir führen Ihren Auftrag Ihren Wünschen entsprechend auch kurzfristig durch.
Die Kosten der Schulung können unter Umständen sogar vollständig von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. Diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Wir kommen zu Ihnen.

Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an. Senden Sie uns eine Anfrage und wir werden uns an Sie wenden.

​

 

Kosten für Selbstzahler:

Ausbildung: 47,00 € (Grundkurs)
Fortbildung: 47,00 € (Fortbildung)

Anfrage Inhouse-Kurs

Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten

1 Ersthelfer benötigt

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 5%

Sonstige Betriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 10%

Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.

Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

KONTAKTFORULAR

KLEINE GRUPPEN ODER EINZELNE TEILNEHMER EMPFANGEN WIR GERNE IN UNSEREN ÖFFENTLICHEN SCHULUNGEN IN..

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