Erste-Hilfe für
Betriebe / Unternehmen
ZUFRIEDENE KUNDEN
und viele mehr.
gemeinsam lernen,
gemeinsam helfen.
WIR SIND BUNDESWEIT VON DEN BERUFSGENOSSENSCHAFTEN ERMÄCHTIGT
Ermächtigung als Stelle zur Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Kennziffer: 8.1595
"WIR SCHULEN DEUTSCHLANDWEIT"
Angenehme Inhouse Erste-Hilfe-Schulungen in Ihren eigenen Räumlichkeiten oder auch an unseren Standorten.
Senden Sie uns eine Email mit Ihrer Anfrage und wir führen Ihren Auftrag Ihren Wünschen entsprechend auch kurzfristig durch.
Die Kosten der Schulung können unter Umständen sogar vollständig von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. Diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
1 Ersthelfer benötigt
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 5%
Sonstige Betriebe
Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 10%
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
KLEINE GRUPPEN ODER EINZELNE TEILNEHMER EMPFANGEN WIR GERNE IN UNSEREN ÖFFENTLICHEN SCHULUNGEN IN..
Weitere Schulungsangebote
Erste-Hilfe am Kind
Brandschutzhelfer-
Schulungen